Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt:
1.) Für das Gebiet in der
Gemarkung Schwand, das die folgenden Grundstücke umfasst:
Fl.Nrn. 322/160, 322/161, 324/2, 325/11,
326 und Teilflächen aus den Fl.Nrn. 321/2, 322, 322/89, 364/2; wird ein
qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch
aufgestellt. Es ist beabsichtigt das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet und
einen Teilbereich als Gemeinbedarfsfläche festzusetzen. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung Nr. 18 Schwand „Oberlohe“.
Beschlossen Ja 19 Nein 0
2.) Gleichzeitig sollen für die o.g. Flurnummern der
Flächennutzungsplan in Wohngebiet bzw. Gemeinbedarfsflächen geändert werden.
Beschlossen Ja 19 Nein 0
3.) Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung für Bebauungsplan,
Grünordnungsplan und Flächennutzungsplanänderung sowie Erstellung des
Umweltberichts und den besonderen Leistungen zur Bauleitplanung wird das
Teambüro Markert, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg beauftragt.
Beschlossen Ja 19 Nein 0
4.) Ferner werden alle Anwohner, die direkt an das oben angeführte
Gebiet angrenzen, als Hauptbetroffene hinsichtlich der Planungen des Baugebiets
Oberlohe durch das Planungsbüro (TeamBüro Markert) beteiligt.
Beschlossen Ja 19 Nein 0