Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

1.)   Für das Gebiet in der Gemarkung Schwand, das die folgenden Grundstücke umfasst:

Fl.Nrn. 322/160, 322/161, 324/2, 325/11, 326 und Teilflächen aus den Fl.Nrn. 321/2, 322, 322/89, 364/2; wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Es ist beabsichtigt das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet und einen Teilbereich als Gemeinbedarfsfläche festzusetzen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 18 Schwand „Oberlohe“.

 

Beschlossen Ja 19    Nein 0

 

 

2.)   Gleichzeitig sollen für die o.g. Flurnummern der Flächennutzungsplan in Wohngebiet bzw. Gemeinbedarfsflächen geändert werden.

 

Beschlossen Ja 19    Nein 0

 

 

3.)   Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung für Bebauungsplan, Grünordnungsplan und Flächennutzungsplanänderung sowie Erstellung des Umweltberichts und den besonderen Leistungen zur Bauleitplanung wird das Teambüro Markert, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg beauftragt.         

 

Beschlossen Ja 19    Nein 0

      

      

4.)   Ferner werden alle Anwohner, die direkt an das oben angeführte Gebiet angrenzen, als Hauptbetroffene hinsichtlich der Planungen des Baugebiets Oberlohe durch das Planungsbüro (TeamBüro Markert) beteiligt.

 

Beschlossen Ja 19    Nein 0