Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

1.)   Gemäß Antrag der CSU-Fraktion, in § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) die Ausschusssitze im Haupt- und Kulturausschuss sowie im Bau- und Umweltausschuss auf 8 ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder und den Vorsitzenden festzulegen.

 

2.)   Gemäß Antrag der GRÜNEN-Fraktion, den § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) wie folgt zu ergänzen:

 

       „a) den Ferienausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtliche Gemeinderatsmitgliedern“

 

3.)   die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) in der durch die Verwaltung vorgelegten Form.