Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt:
1.) Gemäß Antrag der CSU-Fraktion, in § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) die Ausschusssitze im Haupt- und Kulturausschuss sowie im Bau- und Umweltausschuss auf 8 ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder und den Vorsitzenden festzulegen.
2.) Gemäß Antrag der GRÜNEN-Fraktion, den § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) wie folgt zu ergänzen:
„a) den Ferienausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtliche Gemeinderatsmitgliedern“
3.) die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) in der durch die Verwaltung vorgelegten Form.