Sitzung: 30.06.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Vorlage: 2020/0780
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
erteilt für das Vorhaben die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des
Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1 „An der Further Straße im Ortsteil
Leerstetten“ mit der Maßgabe, dass das Carport nur auf den Flur Nr. 73/124 und
73/125 errichtet werden darf und die vorderen Stützbalken 2 Meter und das Dach
1 Meter von der öffentlichen Verkehrsfläche in das Grundstück eingerückt
werden.