Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat erteilt für das Vorhaben die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1 „An der Further Straße im Ortsteil Leerstetten“ mit der Maßgabe, dass das Carport nur auf den Flur Nr. 73/124 und 73/125 errichtet werden darf und die vorderen Stützbalken 2 Meter und das Dach 1 Meter von der öffentlichen Verkehrsfläche in das Grundstück eingerückt werden.