Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat fasst folgenden Beschluss:

 

Die Geschäftsordnung des Marktes Schwanstetten vom 31.07.2014, zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.11.2015 behält aufgrund der aktuellen Corona-Situation auch für die Legislaturperiode des neu gewählten Marktgemeinderats bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Die Übertragung von Zuständigkeiten auf beschließende Ausschüsse (§ 1 Abs. 2 und § 8 GeschO) wird jedoch zunächst außer Kraft gesetzt und fällt zurück auf den Marktgemeinderat.

 

So bald wie möglich soll jedoch wieder in den normalen Sitzungsbetrieb zurückgekehrt und spätestens bis August 2020 eine neue Geschäftsordnung erarbeitet und dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.