Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 13

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Ausrufung des „Klimanotstandes“ in Schwanstetten und damit verbunden die nachfolgenden Punkte:

 

1.    Der Markt Schwanstetten erkennt an, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen und Planungen in Deutschland nicht ausreichen werden, um die Erderwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

 

2.    Der Markt Schwanstetten berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen. Es werden diejenigen Lösungen und Maßnahmen bevorzugt, die konsequent den Klima-, Umwelt- und Artenschutz berücksichtigen und den Klimawandel und dessen Folgen abschwächen. Hierzu werden in sämtlichen Beschlussvorlagen die besten Alternativen und Lösungen für Klima-, Umwelt- und Artenschutz dargestellt und bewertet.

 

3.    Die Gemeindeverwaltung berichtet dem Marktgemeinderat und den Bürgerinnen und Bürgern jährlich über ergriffene Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen und weiteren Umsetzungen zum konsequenten Klimaschutz.

 

4.    Das bereits bestehende „Integrierte Klimakonzept“ für den Landkreis Roth aus dem Jahr 2013 wäre auf Aktualität zu prüfen und dementsprechend anzupassen. Bereits vorgegebene Handlungsempfehlungen und Zielvorgaben sind zu ergänzen und werden zeitgemäß dem technologischen Fortschritt angepasst. Inwieweit die Zielfestlegungen bis 2020 erfüllt sind, gilt es zu prüfen.

 

5.    Der Markt Schwanstetten bezieht hierbei die am Ort ansässigen Vereine wie BUND Naturschutz und weitere Vereine, sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger aktiv mit ein. Das „Energiebündel Roth“ wird ebenfalls in die Erarbeitung mit einbezogen. Als führenden für einen solchen „Arbeitskreis“ kann der Umweltbeauftragte des Marktes Schwanstetten beauftragt werden.