Beschluss:

 

1. Der Marktgemeinderat beschließt die Änderungsatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Schwanstetten in der vorgelegten Form mit der Bildung von Sonderrücklagen in Höhe von 90 % des Gesamtpotentials der Sonderrücklage „Abschreibung aus zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen“ und 68 % des Gesamtpotentials der Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“.

 

Abgelehnt      Ja   6   Nein 10

 

Gegenstimmen: MGRin Freytag, MGR Bengsch, Weidner, Dorner, Oberfichtner, Dr. Weithmann, Dr. Schulze, Seidler, Hönig, Bgm. Pfann

 

2. Der Marktgemeinderat beschließt die Änderungsatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Schwanstetten in der vorgelegten Form mit der Bildung von Sonderrücklagen in Höhe von 90 % des Gesamtpotentials der Sonderrücklage „Abschreibung aus zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen“ und 26 % des Gesamtpotentials der Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“.

 

Beschlossen    Ja 12   Nein 4

 

Gegenstimmen: MGRin Städler, MGR Scharpff, Rödl, Engelhardt