Beschluss:
1. Der
Marktgemeinderat beschließt die Änderungsatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Schwanstetten in
der vorgelegten Form mit der Bildung von Sonderrücklagen in Höhe von 90 % des Gesamtpotentials
der Sonderrücklage „Abschreibung aus zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen“ und
68 % des Gesamtpotentials der Sonderrücklage „Abschreibung auf
Wiederbeschaffungszeitwerte“.
Abgelehnt Ja
6 Nein 10
Gegenstimmen: MGRin
Freytag, MGR Bengsch, Weidner, Dorner, Oberfichtner, Dr. Weithmann, Dr.
Schulze, Seidler, Hönig, Bgm. Pfann
2. Der
Marktgemeinderat beschließt die Änderungsatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Schwanstetten in
der vorgelegten Form mit der Bildung von Sonderrücklagen in Höhe von 90 % des
Gesamtpotentials der Sonderrücklage „Abschreibung aus zuwendungsfinanziertem
Anlagevermögen“ und 26 % des Gesamtpotentials der Sonderrücklage „Abschreibung
auf Wiederbeschaffungszeitwerte“.
Beschlossen Ja 12 Nein 4
Gegenstimmen: MGRin
Städler, MGR Scharpff, Rödl, Engelhardt