Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, an den Ortseingängen oder sonstigen geeigneten Flächen mobile Plakatanschlagtafeln zu errichten, an denen zukünftig sechs Wochen vor und eine Woche nach allgemeinen Wahlen alle Wahlplakate der Parteien und Wählergruppen angebracht werden können.

 

Die Platzvergabe erfolgt in Feldern nach Listeneinteilung. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen der politischen Parteien.  Die Verwaltung soll prüfen, ob die Tafeln ganzjährig stehen bleiben können.

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung der Plakatierungsverordnung des Marktes Schwanstetten.