Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass bei der Erstellung zukünftiger Bebauungspläne für die unversiegelten Vegetationsflächen Regelungen zur Grünordnung getroffen werden. Des Weiteren sind für einen möglichst niedrigen Versiegelungsgrad der Grundstücke entsprechende Regelungen zu treffen.