Beschluss:
1.) Der
Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit allen Anlagen und den
Stellenplan 2019 in der vorgelegten Form.
2.) Der
Marktgemeinderat beschließt den Finanzplan 2020 – 2022 einschließlich
Investitionsprogramm gem. Art. 70 der Gemeindeordnung (GO) und § 24 KommHV in der vorgelegten Form.