Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 13 „Leerstetten“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 179, 179/2, 187/1, anteilig 187, 188 sowie 188/3 der Gemarkung Schwanstetten aufzustellen.

Des Weiteren, den wirksamen Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nr. anteilig 179/2 (südliche Hälfte) sowie anteilig 187 der Gemarkung Schwanstetten im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Der Änderungsbereich soll als Wohnbaufläche dargestellt werden (s. Planbeilage).

Die Verwaltung und das Planungsbüro Markert werden beauftragt, auf Basis der heute vorgestellten Planentwürfe des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.