Beschluss:

 

  1. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans sowie zu den beiden städtebaulichen Konzepten, jeweils in der Fassung vom 07.10.2022.

 

Beschlossen               Ja 10  Nein 0 

 

 

  1. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.

 

Beschlossen               Ja 10  Nein 0