Beschluss:
- Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Nachbargemeinden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2
BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans sowie zu den beiden
städtebaulichen Konzepten, jeweils in der Fassung vom 07.10.2022.
Beschlossen Ja
10 Nein 0
- Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, alles
Weitere zu veranlassen.
Beschlossen Ja
10 Nein 0