Beschluss:

 

  1. Den Beschlussvorschlägen des Planungsbüros TB Markert und der Verwaltung zu den eingegangenen Hinweisen, Anregungen und Einwendungen im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Mittelhembach – Karolinenweg“ wird von Seiten des Marktgemeinderats zugestimmt.

 

Beschlossen               Ja 10  Nein 0 

 

 

  1. Der Marktgemeinderat billigt den überarbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung „Mittelhembach-Karolinenweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung vom 07.10.2022 (Planblatt mit Satzung und Begründung).

 

Beschlossen               Ja 10  Nein 0 

 

 

  1. Der Marktgemeinderat beschließt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt.

 

Da die Grundzüge der Planung durch die erfolgten Änderungen und Ergänzungen nicht berührt werden, wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung in ihren Belangen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Beschlossen               Ja 10  Nein 0 

 

 

  1. Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro alles Weitere zu veranlassen.

 

Beschlossen               Ja 10  Nein 0