Beschluss:
- Den Beschlussvorschlägen des Planungsbüros TB Markert und der
Verwaltung zu den eingegangenen Hinweisen, Anregungen und Einwendungen im
Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur
Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Mittelhembach –
Karolinenweg“ wird von Seiten des Marktgemeinderats zugestimmt.
Beschlossen Ja
10 Nein 0
- Der Marktgemeinderat billigt den überarbeiteten Entwurf der
Einbeziehungssatzung „Mittelhembach-Karolinenweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1
Nr. 3 BauGB in der Fassung vom 07.10.2022 (Planblatt mit Satzung und
Begründung).
Beschlossen Ja
10 Nein 0
- Der Marktgemeinderat beschließt, die erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur
Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt.
Da die Grundzüge der Planung durch die erfolgten Änderungen und
Ergänzungen nicht berührt werden, wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die
Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung in ihren
Belangen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschränkt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Beschlossen Ja
10 Nein 0
- Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung und das
Planungsbüro alles Weitere zu veranlassen.
Beschlossen Ja
10 Nein 0